Die städtischen Behörden im Rahmen der Subventionen beschäftigen regelmäßig Arbeitskräfte aus dem Arbeitsamt zum Öffentlichen Dienst.

Mitarbeiter, der als Arbeiter des Gemeindeamts eingesetzt wurde, hatte in der Gemeinde den Rasen zu mähen. Bei dieser Aktivität kam es zu einem Berufsunfall des Mitarbeites.

Mitarbeiter hat mit einem Freischneider in einem Graben Rasen gemäht, aber er hat seine Sicherheit und die Sicherheit von aneren Personen nicht gesichert und weil er das Arbeitsort nicht durchgegangen hat und hat nicht wahrgenommen, ob da nicht ein Gegenstand liegt (Flasche, Abfall), der zu einem Unfall führen könnte.

Im Graben war ein Draht weggeworfen, der bei dem kontakt mit Drahtbürste in das Auge stoch. Es war eine schwere Verletzung die zu einer Hospitalisierung führte. Gemeinden vergessen oft, die Mitarbeiter mit der Ausbildung von kleinen Bauernhof Techniken zu Schulen, gemäß Dekret Nr. 28/2002 Slg., unter dem die Mitarbeiter mit einer sicheren Arbeitsweise vertraut sind, wenn sie Freischneider, Rasenmäher und Kettensägen verwenden.