Wasch, Reinigungs und Desinfektionsmittel für die persönliche Hygiene von Mitarbeitern, ist der Arbeitgeber verpflichtet, kostenlos Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, nach den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und des Dekrets Nr. 495/2001 Slg., zur Festlegung des Umfang und die genauen Bedingungen für persönliche Schutzausrüstung, Wasch, Reinigung und Desinfektionsmittel.