Wenn Sie nicht das Risiko zu ganz beseitigen können, muss der Arbeitgeber den Mitarbeitern persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Persönliche Schutzausrüstung sin Schutzmittel, die den Mitarbeiter vor jeglichen Risiko schützen müssen, sie dürfen nicht ihre Gesundheit gefährden, dürfen nicht bei der Arbeit stören und müssen den Anforderungen der besonderen Rechtsvorschriften (Verordnung Nr. 21/2003 Sb erfüllen). Persönliche Schutzausrüstung wird in drei Kategorien afgeteilt: Kategorie I: Persönliche Schutzausrüstung von einfacher Konstruktion, bei der der Benutzer davon ausgeht, daß sich das Schutzniveau gegen einzelne Risiken minamlisiert, die EG-Baumusterprüfung ist nicht erforderlich. Kategorie II: Persönliche Schutzausrüstung die nicht passt für die Aufnahme in Kategorien I. a III; Kategorie III: Persönliche Schutzausrüstung komplexer Konstruktion zum Schutz gegen die tödliche Gefahr, die ernsthaft der Gesundheit schaden könnte.