Qualifizierte Person gemäß § 10 des Gesetzes Nr. 309/2006 Slg., die weitere anforderungen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in den Arbeitsbeziehungen und der Festlegung der Sicherheit und Gesundheit Aktivitäten oder Bereitstellung von Dienstleistungen außerhalb der Arbeitsbeziehungen zu gewährleisten.