Die Risikobeurteilung sollen kommuniziert werden. Risikokommunikation bedeutet, alle Beteiligten zu informieren, dh. Personen, die das Risiko einer Gefahr ausgesetzt sind, die eine Risikoquelle ist, den Umfang und Risikograd der vorgeschlagenen und angenommenen Sicherheitsmaßnahmen, zu minimieren oder das Risiko zu beseitigen. Risikokommunikation muss immer überprüfbar gemacht sein. Das Arbeitsgesetz sagt § 108 dem Arbeitgeber die Pflicht folgen: “Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Gewerkschaft und Vertreter für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, oder direkt Mitarbeitern ermöglichen:

  • auf ihre Informationen hören, Kommentare und Vorschläge für die Annahme von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und Gesundheit, insbesondere Vorschläge Risiken zu eliminieren oder die Auswirkungen von Risiken zu reduzieren, die nicht entfernt werden können;
  • diskutieren über wesentliche Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und Gesundheit; Risikobewertung, Festlegung und Durchführung von Maßnahmen, um ihre Auswirkungen, Durchführung von Arbeiten in kontrollierten Bereichen und Einteilung der Arbeit in Kategorien zu reduzieren. “

In der Risikokommunikation muss auch auf andere Arbeitgeberpflichten des § 101 und 103 des Arbeitsgesetzes § wachsam gemacht werden. Es sind folgenden Aufgaben:

  • wenn an einem Arbeitsplatz Mitarbeiter Aufgaben von zwei oder mehr Arbeitgeber erfüllen, sind die Arbeitgeber verpflichtet, einander schriftlich über die Risiken und Maßnahmen bekannt zu geben
    sicherzustellen, dass die Mitarbeiter, vor allem Mitarbeiter mit befristeten Verträgen, entsandte Leiharbeitnehmer für einen anderen Arbeitgeber zu arbeiten, jugendliche Mitarbeiter, je nach den Bedürfnissen des Arbeits ausreichende und angemessene Information und Beratung über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nach diesem Gesetz durchgeführen und unter besonderen Gesetzgebung, vor allem in Form von Einarbeitung mit Risiken, die Ergebnisse der Risikobewertung und Maßnahmen gegen die Auswirkungen dieser Risiken zu schützen, die zu ihrer Arbeit und am Arbeitsplatz relevant sind;
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Mitarbeiter Ausbildung über die rechtlichen und anderen Vorschriften für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und Gesundheit zu schaffen, die ihre beruflichen Qualifikationen und Anforderungen für die Durchführung der Arbeiten für die Arbeit mit Risiken durchzuführen und sind im Zusammenhang ergänzt, mit denen Mitarbeiter ins Kontakt kommen können.